Probleme bei PV-Anlagen

Solarmodule sind dem Sonnenlicht, UV-Strahlung, Witterung und dadurch besonders harten Beanspruchungen ausgesetzt. Mängel an der Anlage werden im Laufe der Zeit deutlich. Meist zeigt sich ein Problem in zurückgehenden Solarerträgen.

Sprechen Sie mit uns bei:
- Problemen mit Ihrer Solarstromanlage
- zurückgehenden Erträgen
- Optischen Auffälligkeiten
- Qualitätsmängeln an Solarmodulen
- Problemen durch unfachmännische Montage
- Kratzer nach Generatorreinigung
- Regressansprüchen in Gerichtsverfahren

Bei darüber hinausgehenden Themen unterstützt uns ein kompetentes Labor bei Fragen zur Lebensdauer, Haltbarkeit, Materialverträglichkeit, Halbleiterfunktion und zukünftiger Modulleistung.

Garantien - ein ständiges Thema bei Photovoltaikanlagen.

Gesetzliche Gewährleistungsansprüche
Mit der gesetzlichen Gewährleistung hat der Anlagenbetreiber einen Anspruch gegenüber seinem unmittelbaren Vertragspartner auf eine mangelfreie Lieferung der gekauften Sache, hier der erworbenen Solarmodule. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in vielen europäischen Ländern 2 Jahre.
Im Idealfall werden damit sämtliche herstellungsbedingten Mängel abgedeckt, einschliesslich der zugesagten Modulleistung.

Garantie
Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden. Diese ist freiwillig, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens. Den Inhalt der Garantie kann der Garantiegeber frei bestimmen. Garantieansprüche existieren neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen. Durch die Garantie können gesetzliche Gewährleistungansprüche nicht verändert werden.

Durch eine Garantie erwirbt derjenige, der nach der Garantie berechtigt werden soll, gegenüber dem Garantiegeber Ansprüche in dem Umfang, wie es in den Garantiebestimmungen festgelegt ist.
Bei Solarmodulen geht es vor allem um die Leistungsgarantie. Es kommt immer darauf an, welche Leistung zugesagt wird. Der Ablauf, wie die Garantieansprüche geltend gemacht werden, wird ebenfalls in der Garantieerklärung beschrieben und ist maßgebend. Meistens gewährt die Garantie die Ansprüche des Anlagenbetreibers gegenüber dem Modulhersteller.

Üblicherweise werden von den Herstellern folgende Garantien gewährt:
Leistungsgarantie auf 90% der Nennleistung, Laufzeit i.d.R. 10-12 Jahre
Erklärung: Diese Garantie sagt aus, dass das Modul innerhalb der
Garantierzeit mind. 90% der ursprünglichen Leistungsangabe unter
STC (Standard-Test-Bedingungen) auf Basis des ursprünglichen Flash-
Protokolls erbringt
Leistungsgarantie 80% der Nennleistung, Laufzeit i.d.R. 20-25 Jahre
Erklärung: Diese Garantie sagt aus, dass das Modul innerhalb der
Garantierzeit mind. 80% der ursprünglichen Leistungsangabe unter STC auf
Basis des ursprünglichen Flash-Protokolls erbringt

Um Garantieansprüche von Solarmodulen geltend zu machen muss die Modulleistung ermittelt werden.

Probleme in der Praxis
Es liegt auf der Hand, dass bereits die hier geschilderten Prozesse Toleranzen ermöglichen.
Für den Modulkäufer ergibt sich somit das Problem, dass er den Aussagen und Angaben des Herstellers in dem für Ihn wichtigsten Punkt, der tatsächlichen Leistung des Moduls, vertrauen muss, da er nicht über die Fähigkeiten und technischen Möglichkeiten verfügt die Angaben zu überprüfen. Selbst stichpunktartige Proben stellen ein großes Problem dar, da Prüfinstitute mit geeigneter Prüftechnik Wartezeiten von teilweise 3-4 Monaten haben.
Somit kommt zum Problem der fehlenden technischen Möglichkeit noch das Problem der zeitlichen Verfügbarkeit.